
Diese Obliegenheiten gehören zu den vertraglichen Pflichten (Par. 9 der AVB) des privat Versicherten: 1. Die Krankenhausbehandlung ist dem Versicherer innerhalb von 10 Tagen zu melden. 2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle Auskünfte zu geben, die der Versicherer braucht, um seine Leis...
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